Steuern auf Bitcoin und Co. Wie Sie Gewinne mit Kryptowährungen richtig versteuern
Das Finanzamt schlägt auch bei Gewinnen mit Kryptowährungen zu. Worauf Anleger bei der Steuererklärung achten müssen und wie sich Geld sparen lässt. Ein aktueller Überblick.
Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether verstehen sich als ein Bollwerk gegen das staatliche Geldmonopol. Doch die Realität sieht anders aus: Wer mit Bitcoin handelt, muss Steuern zahlen. Zumindest dann, wenn er seine Kryptowährungen innerhalb einer Einjahresfrist für Euros oder Dollar verkauft oder Gewinne aus Bitcoin in sogenannte Altcoins oder anders herum tauscht. Derartige Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen müssen in der Steuererklärung dem Finanzamt gemeldet werden. Übermittelt man dem Finanzamt seiner Gewinne nicht, droht im schlimmsten Fall der Tatbestand der Steuerhinterziehung. Zwar sind die Steuerregeln bei Krypto-Investments umstritten, werden aber bisher so angewendet.
Ende Februar 2023 hatten Bitcoin-Anleger mit Spannung nach München geschaut. Dort beschäftigte sich der Bundesfinanzhof damit, wie Bitcoin und Co. steuerlich zu betrachten sind. Das Urteil steht fest: Wer beim Handel mit Kryptowährungen Gewinne macht, muss diese auch versteuern (IX R 3/22).
Damit war ein Kläger aus Köln vor dem höchsten deutschen Finanzgericht gescheitert. Er hatte 2018 einen Kryptogewinn in Höhe von 3,4 Millionen Euro beim Finanzamt gemeldet, allerdings Einspruch gegen die Besteuerung eingelegt. Viele Anleger, die mit Kryptowährungen handeln, stellen sich die Frage, was sie bei der Versteuerung von Bitcoin und Co. beachten müssen. Ein aktueller Überblick.
Steuern auf Bitcoin und Co.: So versteuern Sie Gewinne mit Kryptowährungen 2023
Wie werden Kryptowährungen steuerlich in Deutschland betrachtet?
Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel. Stattdessen stuft das Bundesfinanzministerium Bitcoin und alle anderen digitalen Währungen als privates Geld ein. Rechtlich gelten sie damit als „anderes Wirtschaftsgut“ und werden daher auch anders behandelt als beispielsweise Gewinne aus Aktiengeschäften. Denn bei Aktiengewinnen handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das bringt einen großen Vorteil für Krypto-Anleger mit sich: Da ihr Gewinn nicht als Kapitalertrag gewertet wird, fällt auch keine Abgeltungssteuer an.
Verkauft ein Anleger seine Krypto-Anteile privat, fällt diese Transaktion unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Dazu zählt auch der Tausch in andere Kryptowährungen: Will ein Anleger also Gewinne aus einem bestimmte Altcoin in Bitcoin wechseln oder anders herum, muss der Tausch ebenfalls in der Steuererklärung vermerkt werden.
Wann müssen Privatanleger in Deutschland Steuern für den Krypto-Handel zahlen?
Wann Privatanleger ihre Krypto-Gewinne versteuern müssen, ist grundsätzlich von der Haltedauer abhängig. Bitcoin und Co. haben aktuell eine einjährige Spekulationsfrist. Das bedeutet: Halten Anleger ihre Coins für ein Jahr – also mindestens über einen Zeitraum von 365 Tagen – in ihrer Wallet, ist der Verkauf nicht steuerpflichtig. Verkaufen Anleger ihre Anteile hingegen vor dem Verstreichen dieser Frist, muss der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Hier gilt: Zu versteuern ist nicht das gesamte Investment, sondern die Differenz zwischen dem erzielten Verkaufspreis und den Anschaffungskosten.
Bei der Versteuerung von Kryptowährungen gilt außerdem – wie bei allen privaten Veräußerungsgeschäften – eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr.
Wissenswertes zum Thema Bitcoin (BTC):
Steuererklärung Frist: Bis wann musste die Steuererklärung 2022 abgeben werden?
Sofern Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 selbst erstellt haben, war dafür spätestens bis zum Montag, den 2. Oktober 2023, Zeit. Lassen Sie die Erklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein anfertigen, besteht für die fristgerechte Einreichung Zeit bis zum 31. Juli 2024. Wird die Erklärung jeweils zu spät eingereicht, zahlt für jeden angefangenen Monat der Verspätung einen Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro.
Bitcoin (BTC) versteuern: Sind Freigrenze und Freibetrag das Gleiche?
Nein. Die Freigrenze und der Freibetrag sind nicht identisch. Übersteigen die Gewinne aus Kryptogeschäften die Freigrenze von 600 Euro auch nur um einen Euro, muss der gesamte Veräußerungsgewinn versteuert werden. Beim Freibetrag gilt hingegen, dass nur die Summe versteuert werden muss, die über dem festgelegten Betrag liegt.
Wo trage ich Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin und Co. in der Steuererklärung ein?
Anleger müssen Gewinne aus dem Krypto-Handel in der Anlage SO der Einkommenssteuererklärung aufführen.
Wann müssen Unternehmen Steuern für den Handel mit Bitcoin und Co. zahlen?
Handeln Unternehmen gewerblich mit Kryptowährungen, verhält es sich mit der Besteuerung anders als bei privaten Anlegern. Denn hier gilt der Handel nicht als privates Veräußerungsgeschäft – so existieren auch keine Vorteile bei einer einjährigen Haltedauer. Die Coins gehören zum Betriebsvermögen und müssen entsprechend behandelt, angegeben und versteuert werden.
Wie berechne ich den Gewinn aus dem Krypto-Handel?
Anleger kaufen Kryptowährungen oft zu unterschiedlichen Kursen. Einerseits, weil die Kurse von Bitcoin oder Ether stark schwanken. Andererseits, weil Coins auf den Kryptobörsen wie Coinbase, Kraken, Binance und Co. zu unterschiedlichen Preisen gehandelt werden.
Prinzipiell muss für die Gewinnberechnung der Anschaffungspreis vom Veräußerungspreis abgezogen werden. Anleger haben zwei Möglichkeiten, wie sie ihre Gewinne errechnen können – und so eventuelle Rückfragen des Finanzamtes stichhaltig beantworten können. Welche der beiden Methoden nun steuerlich am sinnvollsten ist, kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Marktsituation an und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Eine klare gesetzliche Regelung, welche Methode anzuwenden ist, gibt es bislang nicht. Allerdings dürften Finanzämter eher zur FIFO-Methode tendieren, die auch bei anderen Geldanlagen genutzt wird. Bei der LIFO-Methode ist eher mit Widerstand zu rechnen.
Berechnungsmöglichkeit 1: Kryptogewinne mit der FIFO-Methode berechnen
Bei der FIFO-Methode („First in – First out“) gehen Sie davon aus, dass die Coins, die Sie zuerst gekauft haben, auch als erstes wieder verkaufen. Dies kann sich besonders während eines Bullenmarktes – wenn die Kurse von Kryptowährungen anhaltend steigen – lohnen.
Berechnungsmöglichkeit 2: Kryptogewinne mit der LIFO-Methode berechnen
Das Gegenstück zur FIFO-Methode ist die LIFO-Methode („Last in – First out“). Dabei werden die zuletzt erworbenen Coins als erstes wieder veräußert.
Und auch hier gilt es bei der Versteuerung von Bitcoin und Co. einen weiteren wichtigen Punkt zu beachten: Haben Sie sich für eine der beiden Berechnungsmethoden entschieden, sind Sie gezwungen auch zukünftig bei dieser zu bleiben. Es kann also nicht je Steuerjahr die für die persönliche Situation günstigere Option gewählt werden.
Werbungskosten: Kann ich Kosten für eine Wallet oder die Gebühren des Brokers von der Steuer absetzen?
Ja. Anfallende Kosten wie etwa für das Konto bei der Kryptobörse, dem CFD-Broker oder des Wallets, in der die Krypto-Coins gespeichert werden müssen, können in der Steuererklärung mit den Gewinnen verrechnet werden. Hinzu kommt, dass Anleger Verluste aus dem Krypto-Handel mit den Gewinnen aus dem vorhergehenden Jahr oder aus dem künftigen Jahr in Form eines Verlustvortrages gegenrechnen dürfen.
Bitcoin Mining Steuer: Wie werden Bitcoin und Co. versteuert, die ich aus dem Mining generiert habe?
Gewinne, die aus dem Mining von Bitcoin oder anderen Kryptowährungen erzielt werden, unterliegen grundsätzlich ab dem Moment einer Steuerpflicht, in dem sie in eine herkömmliche Währung wie Euro oder Dollar umgetauscht werden. Auch wenn aus dem Erlös andere Kryptowährungen gekauft werden, handelt es sich um einen steuerpflichtigen Vorgang. In diesem speziellen Fall gibt es keine festgelegte Freigrenze. Demnach ist bereits der erste erwirtschaftete Euro steuerpflichtig und muss entsprechend in der Steuererklärung angegeben werden. Halten Sie die aus dem Mining stammenden Bitcoin allerdings über ein Jahr, sind die Gewinne steuerfrei, denn auch hier gilt die Haltefrist. Haben Sie hingegen nicht vor, die geminten Bitcoin zu verkaufen, sind diese unrealisierten Gewinne nicht steuerpflichtig.
Betreiben Sie das Mining von Bitcoin und Co. mit dem Ziel der Gewinnerzielung, agieren Sie automatisch als ein gewerbliches Unternehmen. Das bedeutet, dass für Mining-Gewinne sowohl Gewerbesteuer als auch Einkommensteuer zahlen müssen. Diese Einkünfte unterliegen allerdings nicht der Umsatzsteuer. Gleichzeitig besteht keine Möglichkeit, Vorsteuern geltend zu machen.
Transparenzhinweis: Dieser Artikel erschien erstmals im Januar 2022 bei der WirtschaftsWoche. Wir haben ihn aktualisiert und zeigen ihn aufgrund des Leserinteresses erneut.
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Author: Mary Lewis
Last Updated: 1704295082
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